MEINUNGSFREIHEIT UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT
Vorbemerkung: Die Empörung über den geplanten Auftritt der AfD in Henstedt-Ulzburg zeigt mir das starke bürgerschaftliche Engagement in unserer Gemeinde. Als ein gutes Zeichen empfinde ich es, dass weder im kommunalen Raum noch gesellschaftlich die AfD in unserer Gemeinde eine Rolle spielt. Daher begrüße ich die Initiative vieler Bürger und Bürgerinnen, die für den 21. Februar zu einer Demonstration aufrufen. Ich bin dabei!
Warum AfD-Kundgebung in Henstedt-Ulzburg?
In den letzten Tagen war in unserer Gemeinde die geplante Abschlusskundgebung für den Bürgerschaftswahlkampf der Hamburger AfD ein wichtiges Thema.
Dabei störten sich viele Bürger zu Recht daran, dass eine Hamburger Wahlkampfveranstaltung in Schleswig Holstein und nicht - wie üblich - am Ort der Wahl, nämlich in Hamburg abgehalten werden soll.
Hamburger Freunde haben mir berichtet, dass nach ihrer Information der ursprünglich in Hamburg vorgesehene private Versammlungsraum gekündigt worden sei und es kurzfristig keinen adäquaten Ersatzraum in Hamburg gegeben habe. So habe die AfD die Veranstaltung in das Hamburger Umland - also nach Henstedt-Ulzburg verlegt. Es hätte auch Pinneberg oder Ahrensburg treffen können.
Meine Meinung:
Ich bin der Ansicht, dass die Wahlkampfaktivitäten für eine lokale Wahl wie die Bürgerschaftswahl in Hamburg auch nur am Ort des Wahlgeschehens, nämlich in Hamburg stattfinden sollte. Schließlich sollen die Hamburger Bürger - und nicht wir in Henstedt-Ulzburg - dazu bewegt werden, bei einer bestimmten Partei ihr Kreuz zu machen (in Hamburg sind es sogar zehn Kreuze). Die Auswahl des Versammlungsortes der Hamburger AfD ist also - wie bei dieser Partei wohl üblich - eine Grenzüberschreitung im wahrsten Sinne des Wortes, und schon aus diesem Grunde ist die AfD in Henstedt-Ulzburg nicht willkommen.
Und machen wir uns nichts vor: Auch in dieser Grenzüberschreitung, dieser Wahl des Veranstaltungsortes außerhalb von Hamburg, steckt ein gutes Stück Verachtung unserer Demokratie sowie Missachtung der Wählerinnen und Wähler.
Wir leben in einem freien Land!
In unserem föderalen Staat ist es jedoch eine Selbstverständlichkeit und in vielen Fällen sogar erwünscht, dass die Grenzen von Bundesländern nicht unsere Unternehmungen und Aktivitäten behindern. Schließlich leben wir in der Metropolregion Hamburg und sind an einem wirtschaftlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Austausch über die Landesgrenzen hinweg interessiert.
Das Programm der AfD
Der entscheidende Grund dafür, dass ich Aktivitäten der AfD in unserer Gemeinde ablehne ist jedoch ihre Programmatik, ihre Rückwärtsgewandtheit, ihre Demokratiefeindlichkeit, ihre Verleugnung des Klimawandels, ihre fehlenden Konzepte für unsere Zukunft, ihre reaktionären Vorstellungen bei Bildung und Kindererziehung, ihre Kulturlosigkeit, ... - in vielen Fällen ebenfalls eine Grenzüberschreitung und Provokation für alle Demokraten.
Formen der Auseinandersetzung
Da ist es für mich nicht vorstellbar, solches Gedankengut zu tolerieren oder gar zu akzeptieren. Jedoch denke ich, dass die Auseinandersetzung mit der AfD inhaltlich geführt werden muss und nicht durch administrative Maßnahmen.
Als Frau des Wortes, des Gesprächs und der auch strittigen Debatte befürworte ich die inhaltliche Auseinandersetzung in der Sache und die – sicherlich auch mühselige –Auseinandersetzung mit dem zum großen Teil kruden, verquarsten und gestrigen Gedankengut der AfD. Nur so - so glaube ich - kann man ihre Wähler überzeugen, dass jede Stimme für die AfD den falschen Zielen dient.
Den Vorschlag, durch eine Satzungsänderung für die Benutzung des Bürgerhauses zukünftig unwillkommenen Gästen den Boden zu entziehen, halte ich für wenig zielführend. Wollte man die Satzung in diesem Sinne rechtskonform ändern, so könnte das zur Folge haben, dass keinerlei Veranstaltungen von politischen Parteien oder Gruppen erlaubt wären. Das jedoch können wir nicht wollen und deshalb auch nicht zulassen. Das Bürgerhaus muss ein freier Ort der Begegnung bleiben, an dem wir uns alle über die vielfältigsten Themen austauschen, ja streiten können, auch über politische Themen.
Das Grundgesetz ist ein hohes Rechtsgut
Die Meinungsfreiheit (Art.5 GG) und die Versammlungsfreiheit ( Art.8 GG) bilden die Grundlage für unsere Gemeinschaft und schützen jegliche Form der friedlichen Auseinandersetzung, und sie gelten für jeden. Das ist gut so!
Die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes haben sehr bewusst diese unveränderbaren Grundrechte an den Anfang unserer Verfassung gestellt. Denn die Nazis hatten in ihrer zwölfjährigen Gewaltherrschaft diese Rechte außer Kraft gesetzt. Mir sind diese Rechte so wichtig, dass ich sie auf keinen Fall für mögliche Behinderungen der AfD beschädigen möchte.
Aus tiefstem Herzen begrüße ich daher das Engagement vieler Bürger unserer Gemeinde, die sich in Gesprächen und den sozialen Netzwerken gegen die Veranstaltung der AfD empören. Der Aufruf zur Demonstration am 21. Februar ist die richtige Antwort und das gebotene rechtsstaatliche Mittel im Sinne von Art. 8 unseres Grundgesetzes. Ich bin dabei!